• Regelung zu freiwilligen Tests

          • Liebe Eltern,

            gestern wurden wir als Schule nur darüber informiert, dass es in der Frage-Antwort-Liste auf den Seiten des Ministeriums neue Hinweise zu den freiwilligen Tests gibt (s.h. unten). Wir werden deshalb ab Montag allen Schülerinnen und Schülern, die dies wünschen, jeweils am Montag und Donnerstag in der ersten Stunde die Möglichkeit zum Test anbieten. Wir schließen aus der Information des Ministeriums, dass hierzu keine Anträge   erforderlich sind. Gerne können Sie unabhängig davon die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren, ob Sie die Tests für Ihr Kind haben möchten oder nicht. 

            Auszug aus den FAQ:

            „…Wie kann ich an der freiwilligen Testung teilnehmen? 

            Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte, die das freiwillige Testangebot in Anspruch nehmen möchten, signalisieren der Schule ihr Interesse an der Testdurchführung.

            Eine schriftliche Einverständniserklärung ist nicht erforderlich …“